Das team hat sich im Rahmen der ersten Mitwirkung (Mai 2010) zu den geplanten Änderungen der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) im Bereich „Limmatknie“ sowie zur dazugehörigen Entwicklungsrichtplanung und zu Erschliessungsfragen geäussert. Es verging anschliessend über ein Jahr, bis der Stadtrat seinen Mitwirkungsbericht vorlegte und zu den Eingaben Stellung nahm.
Obschon das team baden eine Aufwertung des Bäderquartiers seit jeher begrüsst und die entsprechenden Bemühungen des Stadtrats schätzt, mussten Parteivorstand und Fraktion feststellen, dass die mit erster Mitwirkung eingebrachten Anregungen betreffend einer städtebaulichen Einpassung bzw. einer Reduktion der Volumen bei Neubauten nicht ausreichend berücksichtigt worden sind und zur Auffassung des Stadtrats grundlegende Differenzen bestehen.
Die Kernanliegen des teams, Neu- und Umbauten besser in die bestehende, historisch gewachsene und damit kleinteilige städtebauliche Struktur einzupassen, die Fläche des heutigen Staadhofes dem Kernbereich Bäderzone zuzuwiesen und sie damit dem Schutz von § 18 BNO zu unterstellen sowie eine klare Definition zulässiger Bauteile in der Zone „Ba“ vorzunehmen, haben für das team baden indes nach wie vor Gültigkeit.
Damit geht es nun in die zweite Runde der Mitwirkung. In der Annahme, der Stadtrat werde an seiner Beurteilung festhalten, verzichtet das team jedoch darauf, genannte Anliegen im Rahmen der laufenden zweiten Mitwirkung erneut im Grundsatz einzubringen. Einzig hinsichtlich Ortsbildschutz wird sich das team nochmals einbringen: Es sollen sich nicht nur, wie vom Stadtrat vorgeschlagen, Neubauten am Kurplatz in ihrer Volumetrie in das bestehende Ensemble einfügen müssen, sondern vielmehr alle Bauten im Bereich Limmatknie. Die Abstimmung im Einwohnerrat folgt im Dezember 2011. Im Einzelnen stellt das team baden folgende Anträge:
1.
§ 20a Abs. 2 lit. a BNO sei wie folgt zu ändern:
„Bauten und Anlagen müssen sich gut in den Fluss- und Uferraum einfügen und haben zusammen mit der gestalteten Umgebung das Orts- und Landschaftsbild zu wahren.“
Begründung: Die Fassung für die kantonale Vorprüfung, mithin die für die zweite Mitwirkung vorliegende Version, lautet wie folgt:“Bauten und Anlagen müssen sich gut in den Fluss- und Uferraum der Limmat einfügen. Die Umgebung ist sorgfältig zu gestalten und muss das Orts- und Landschaftsbild wahren.“ Nach Auffassung des team baden ist nicht ersichtlich, weshalb das Erfordernis des Orts- und Landschaftsbildschutzes lediglich für die gestaltete Umgebung (2. Satz) gelten soll, während für Bauten und Anlagen indes lediglich ein gutes Einfügen in den Fluss und Uferraum verlangt wird (1. Satz). Gerade für Neu- und Umbauten ist eine Integration, welche sich am Orts- und Landschaftsbildschutz orientiert, erforderlich. Der Schutz, welcher § 20a Abs. 2 lit. b BNO dem historischen Teil verschafft, ist entsprechend auszuweiten bzw. um den Erscheinungsbildcharakter zu präzisieren.
2.
§ 20a Abs. 2 lit. c BNO sei wie folgt zu ändern:
Neubauten im Bereich Limmatknie müssen sich in ihrer Volumetrie und Fassadengestaltung gut in des bestehende Ensemble einfügen. Die geschlossene Platzwirkung des Kurplatzes ist zu erhalten.
Begründung: Mit Blick auf den unter Ziff. 1 verlangten Orts- und Landschaftsbildschutz erscheint eine Begrenzung – insbesondere der volumetrischen Einpassung – auf die an den Kurplatz angrenzenden Bauten nicht ausreichend, zumal sämtliche sich im Bereich Limmatknie befindlichen Bauten einen direkten Einfluss auf das Ortsbild ausüben.