Bäderquartier: Ortsbildschutz stärken

 

Das team hat sich im Rahmen der ersten Mitwir­kung (Mai 2010) zu den geplanten Änderungen der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) im Be­reich „Limmatknie“ sowie zur dazugehörigen Entwicklungsrichtplanung und zu Erschliessungs­fragen geäussert. Es verging anschliessend über ein Jahr, bis der Stadtrat seinen Mitwirkungsbe­richt vorlegte und zu den Eingaben Stellung nahm. 

Obschon das team baden eine Aufwertung des Bäderquartiers seit jeher begrüsst und die ent­spre­chenden Bemühungen des Stadtrats schätzt, mussten Parteivorstand und Fraktion feststellen, dass die mit erster Mitwirkung eingebrachten An­regungen betreffend einer städtebaulichen Ein­passung bzw. einer Reduktion der Volumen bei Neubauten nicht ausreichend berücksichtigt worden sind und zur Auffassung des Stadtrats grundlegende Dif­ferenzen bestehen.
 
Die Kernanliegen des teams, Neu- und Umbau­ten besser in die bestehende, historisch gewach­sene und damit kleinteilige städtebauliche Struk­­tur einzupassen, die Fläche des heutigen Staad­hofes dem Kernbereich Bäderzone zuzu­wie­sen und sie damit dem Schutz von § 18 BNO zu unterstellen sowie eine klare Definition zuläs­si­ger Bauteile in der Zone „Ba“ vorzunehmen, ha­ben für das team baden indes nach wie vor Gül­tigkeit.
 
Damit geht es nun in die zweite Runde der Mit­wirkung. In der Annahme, der Stadtrat werde an seiner Beurteilung festhalten, verzichtet das team jedoch darauf, genannte Anliegen im Rah­men der laufenden zweiten Mitwirkung erneut im Grundsatz einzubringen. Einzig hinsichtlich Orts­bildschutz wird sich das team nochmals ein­bringen: Es sollen sich nicht nur, wie vom Stadt­rat vorgeschlagen, Neubauten am Kurplatz in ih­rer Volumetrie in das bestehende Ensemble ein­fü­gen müssen, sondern vielmehr alle Bauten im Be­reich Limmatknie. Die Abstimmung im Ein­wohnerrat folgt im Dezember 2011. Im Einzelnen stellt das team baden folgende Anträge:

 

 

1.
§ 20a Abs. 2 lit. a BNO sei wie folgt zu ändern:
„Bauten und Anlagen müssen sich gut in den Fluss- und Uferraum einfügen und haben zusammen mit der gestalteten Umgebung das Orts- und Landschaftsbild zu wahren.“ 

 
 
Begründung: Die Fassung für die kantonale Vorprüfung, mithin die für die zweite Mitwirkung vorliegende Version, lautet wie folgt:“Bauten und Anlagen müssen sich gut in den Fluss- und Uferraum der Limmat einfügen. Die Umgebung ist sorgfältig zu gestalten und muss das Orts- und Landschaftsbild wahren.“ Nach Auffassung des team baden ist nicht ersichtlich, weshalb das Erfordernis des Orts- und Landschaftsbildschutzes lediglich für die gestaltete Umgebung (2. Satz) gelten soll, während für Bauten und Anlagen indes lediglich ein gutes Einfügen in den Fluss und Uferraum verlangt wird (1. Satz). Gerade für Neu- und Umbauten ist eine Integration, welche sich am Orts- und Landschaftsbildschutz orientiert, erforderlich. Der Schutz, welcher § 20a Abs. 2 lit. b BNO dem historischen Teil verschafft, ist entsprechend auszuweiten bzw. um den Erscheinungsbildcharakter zu präzisieren.
 
2.
§ 20a Abs. 2 lit. c BNO sei wie folgt zu ändern:
Neubauten im Bereich Limmatknie müssen sich in ihrer Volumetrie und Fassadengestaltung gut in des bestehende Ensemble einfügen. Die geschlossene Platzwirkung des Kurplatzes ist zu erhalten.
Begründung: Mit Blick auf den unter Ziff. 1 verlangten Orts- und Landschaftsbildschutz erscheint eine Begrenzung – insbesondere der volumetrischen Einpassung – auf die an den Kurplatz angrenzenden Bauten nicht ausreichend, zumal sämtliche sich im Bereich Limmatknie befindlichen Bauten einen direkten Einfluss auf das Ortsbild ausüben.

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