Lärm – von der Evolution nicht vorgesehen!

Lärm – von der Evolution nicht vorgesehen!

Ausser dem Tosen eines Wasserfalls, dem Röhren eines Hirsches oder dem Quaken der Frösche war Lärm in der natürlichen Entwicklung nie ein Thema. Diese Laute sind immer zeitlich oder örtlich begrenzt. Was wir heute bezüglich Lärm erleben, ist die Kehrseite von Mobilität und Technisierung. Wie gehen wir damit um?

Technisierung und Mobilität sind die Motoren unseres Wohlstandes und damit nicht mehr weg zu denken. Welche Auswirkungen die dauernde Lärmbelastung auf Mensch, Tier und Umwelt hat, ist noch weitgehend ungeklärt. Das Problem muss trotzdem in aller Konsequenz angegangen werden – Vermeidung von Lärm an der Quelle: an den Fahrzeugen und an der benutzten Infrastruktur.

Was heisst das für Baden?

In Baden zwängt sich der Verkehr durch die Klus zwischen Lägern und Martinsberg und konzentriert sich im Tal des Stadtbachs; überall kommt es zu einer Kumulation von Strassen- und Zugslärm. Die grösste Lärmquelle ist die Eisenbahnbrücke zwischen Wettingen und Baden. Da der Schienenverkehr nachts nicht ruht, sind gerade noch zwei bis drei Stunden mehr oder weniger Nachtruhe möglich. Im Kappelerhof, Meierhof und Chrüzliberg, den am stärksten betroffenen Gebieten in Baden, müsste eine Ist-Analyse die Möglichkeiten der Lärmbekämpfung aufzeigen.

In die Lebensqualität investieren

Nicht nur die Minimalvarianten von SBB und Kanton führen zu einem verbesserten Lebensraum, sondern auch die Stadt ist gefordert, etwas zur Attraktivitätssteigerung beizutragen. Dabei muss die Wohnqualität im Vordergrund stehen: Lebensqualität und Behaglichkeit herrschen dort, wo auch im Garten oder auf dem Balkon gelebt werden kann. Wir wollen uns nicht auf die kostenlose Minimallösung von Bund oder Kanton beschränken, sondern die Stadt Baden als attraktiven Wohn- und Lebensraum viel stärker fördern.

  • Konkret heisst dies beispielsweise:
  • Tempo 30 Zonen in den Wohnquartieren und Fahrverbot für den Umgehungsverkehr;
  • Einbezug der Quartiere bei der aktiven Verkehrsplanung und Umsetzung aller möglichen Lärmschutzmassnahmen;
  • Nächtlichen Güterverkehr, wenn immer möglich, durch den Heitersbergtunnel führen bis die Limmatbrücke von Wettingen nach Baden saniert ist und die Lärmschutzmassnahmen im Kappelerhof realisiert sind;
  • Keine Gefahrengütertransporte via Nationalbahnlinie Wettingen – Dättwil, bis die Strecke dafür tauglich gemacht wurde.

von Stefan von Büren

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