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BNO: Die Richtung stimmt – Verbesserungspotenzial vorhanden

Die neue BNO schafft Rechtssicherheit, was angesichts der heute sehr offen formulierten Fassung notwendig und richtig ist. Im Bereich der Dichtesteuerung, der Kulturobjekte und der Parkierungsvorschriften stimmt die eingeschlagene Richtung. Das team baden verlangt ein klareres Bekenntnis zum autoarmem Wohnen, mehr Wohnraum in Baden Nord durch Verzicht auf eine Anrechnung der Hotelfläche auf die Pflichtwohnfläche und eine höhere Grünflächenziffer, damit die Verdichtung an zentralen Orten stattfindet statt in Aussenquartieren. Schliesslich ist die im Kurpark vorgesehene Fläche für den Casino-Annex ersatzlos zu streichen.

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Das team baden froh, dass der Stadtrat entgegen seiner ursprünglichen Absicht einer intensiven Mitwirkung durch den Einwohnerrat im Rahmen der Spezialkommission zugestimmt hat und sind überzeugt, dass die Revision dadurch deutlich an Qualität gewonnen hat. Die ursprüngliche Teilrevision hat sich im Laufe des Prozesses de facto zu einer Gesamtrevision entwickelt. Wir begrüssen diese Neuausrichtung, da mit der Klärung vieler bis heute sehr offen formulierter Punkte eine grössere Rechtssicherheit für Bauherren, aber auch für die Öffentlichkeit geschaffen werden kann. Einige für das team wichtige Punkte werden neu klar und zukunftsgerichtet geregelt. Andererseits sind einige Entscheide von Stadtrat und Begleitkommission nicht zur vollen Zufriedenheit des Teams ausgefallen.

Schutzobjekte: Politik statt Fachwissen

Baden muss seine wertvolle Baukultur schützen. Wir begrüssen daher die klare Regelung der inventarisierten Objekte in der neuen BNO. Die detaillierten Beschriebe ermöglichen eine zielgerichtete Erhaltung der schutzwürdigen Elemente, ohne dass die Eigentümer übermässig eingeschränkt werden. Das team ist allerdings befremdet über den teilweise willkürlichen Umgang mit den sorgfältig erarbeiteten Grundlagen der beauftragten Planer. Unseres Erachtens sollte sich die Unterschutzstellung möglichst vollständig an den Empfehlungen der beauftragten Spezialisten orientieren, gerade weil es um Eingriffe ins Privateigentum geht. Die teilweise gefällten Mehrheitsentscheide sehen wir vor diesem Hintergrund kritisch. Insgesamt unterstützen wir aber das
Resultat.

Steuerung Dichte: Mehr Raum für gute Quartierstrukturen

Wir unterstützen grundsätzlich, dass die Stadt Baden ihren liberalen Ansatz unter Verzicht auf eine Ausnützungsziffer beibehält. Gleichzeitig sind wir froh, dass sich die Idee einer bautypenspezifischen Zonierung mittels Einfamilienhauszonen nicht durchgesetzt hat. Die neuen Regelungen bezüglich maximaler Gebäudelängen und Grünflächenziffern erachten wir als notwendig und richtig. Wir hätten uns bei der Grünflächenziffer allerdings etwas mehr Mut gewünscht: Der Wert von 0.5 ist zu tief, um die Dichte in Quartieren wie Münziishausen oder Ahmend Süd wirklich steuern zu können. Das gilt erst recht angesichts der gleichzeitig beschlossenen grosszügigen Ausnahmeregelungen. Dadurch werden grossmassstäblichere Bauten möglich, die den Quartiercharakter empfindlich beeinträchtigen können. Zudem führt der vorgesehene Wert zu einer höheren Bevölkerungsdichte und damit zu Mehrverkehr in eher MlV-affinen Quartieren, welcher die Verkehrsprobleme in Baden weiter verschärfen dürfte. Die BNO sollte so ausgerichtet sein, dass die Verdichtung an den zentralen, gut erschlossenen Orten stattfindet und nicht in peripheren Aussenquartieren.

Antrag:

Die Grünflächenziffer ist gemäss ursprünglichem Entwurf auf 0.55 bzw. 0.60 festzusetzen (§ 52, Abs. 1 sowie Nutzungsplan).

Regelung Parkplatzbedarf: Die Richtung stimmt, der Mut fehlt

Die neuen Regelungen bezüglich des Parkplatzbedarfs zielen in die richtige Richtung und schaffen Rechtssicherheit. Leider ist die Erhebung von Parkplatzersatzgaben im kantonalen Recht vorgeschrieben. Das team fordert den Stadtrat auf, bei der Verwendung konsequent Massnahmen zugunsten von ÖV sowie Fuss- und Radverkehr zu bevorzugen. Öffentliche Parkgelegenheiten hat es im Zentrum von Baden genug, zusätzlicher Verkehr infolge neuer Parkplätze könnte zudem vom hoch belasteten Strassennetz ohnehin nicht aufgenommen werden. Wir begrüssen deshalb die neuen Regelungen, die autoarmes Wohnen an gut erschlossenen Lagen ermöglichen. Die Zielgrössen gemäss § 62, Abs. 1 sind in ihrer Höhe aber nicht tauglich, um wirkliche Anreize für autoarmes Wohnen zu schaffen. Die angestrebte Wirkung kann zudem nur erzielt werden, wenn die Realisierung von autoarmen Nutzungen nicht durch unverhältnismässige Auflagen bei der Baubewilligung behindert wird. Das team hofft, dass der Stadtrat die Praxis entsprechend handhabt.

Antrag:

§ 62, Abs. 1 ist wie folgt anzupassen: ,,(…)Die Anzahl erforderlicher Pflichtparkfelder kann in Gebieten mit Standort-Typ A gemäss Anhang IV auf minimal 20 %, in Gebieten mit Standort-Typ B auf minimal 25% und in Gebieten mit Standort-Typ C auf minimal 30% gesenkt werden.“

 

Wohnanteil Innenstadt: Ich bin auch ein Hotel?

Die Stadt Baden braucht genügend Wohnraum, auch an zentralen Lagen. Mit der neuen BNO werden die Pflichtwohnanteile besser geschützt, indem eine lenkende Ersatzabgabe eingeführt wird. Das team begrüsst diese Massnahme. Mit einer zweiten neuen Regelung werden die guten Absichten aber wieder zunichte gemacht: Neu sollen Hotelflächen wie bis anhin bereits in der Spezialzone Baden Nord an die Wohnflächen angerechnet werden dürfen. Für uns ist keine nachvollziehbare Begründung für diese Lockerung der Pflichtwohnanteile erkennbar. Das team lehnt diese willkürliche neue Regelung ab.

Antrag:

§ 53 Abs. 4 ist ersatzlos zu streichen.

Kurpark Baden: Zwängerei um eine Hochbaute

Das Stimmvolk von Baden hat 2004 die Kurpark-Initiative angenommen. Offensichtlich wünschen sich die Badenerinnen und Badener eine intakte Grünfläche. Dennoch möchten Stadtrat und bürgerliche Kommissionsmehrheit an der ominösen Hochbaute zugunsten der Stadtcasino-Erweiterung festhalten, die auf dem Zonenplan am östlichen Parkrand eingetragen ist. Dies obwohl Parkzonen gemäss BNO von Bauten und Anlagen freizuhalten sind, die nicht explizit mit dem Erholungszweck zusammenhängen. Dies auch obwohl es kein konkretes Projekt für eine Erweiterung gibt und die Stadtcasino AG nicht sagen kann, ob genau an dieser Stelle eine Hochbaute realisiert werden soll. Dieser Eintrag ist undemokratisch, anachronistisch und systemfremd und soll ersatzlos gestrichen werden.

Antrag:

§ 21 Abs. 3 ist folgendermassen anzupassen: Im Casino-Bereich des Kurparks sind im bestehenden Casino-Gebäude der Casino- und Kursaal-Betrieb, im Übrigen nur unterirdische und untergeordnete Kleinbauten sowie innerhalb dos mit A“ bozoichnoton Standorts oino Hochbauto zugelassen.“ Der Nutzungsplan ist sinngemäss anzupassen.

Fazit:

Die neue BNO schafft Rechtssicherheit, was angesichts der heute sehr offen formulierten Fassung notwendig und richtig ist. Im Bereich der Dichtesteuerung, der Kulturobjekte und der Parkierungsvorschriften stimmt die eingeschlagene Richtung. Wir beantragen aber, auf einzelne wichtige Punkte noch einmal zurückzukommen. Die neuen Bestimmungen zur Anrechenbarkeit von Hotels an Pflichtwohnanteile sowie die Zwängerei rund um die Hochbaute im Stadtcasino lehnen wir rundweg ab und fordern den Stadtrat auf noch einmal auf seine Entscheide zurückzukommen.

 

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