Das Reglement zur Parkraumbewirtschaftung findet das team Baden grundsätzlich gelungen, zu diskutieren gaben aber die Höhe der Gebühren und die Pendlerparkkarten. Bei den Gebühren könnte man sich eine stufenweise Anhebung der Anwohnerparkkarten vorstellen, bei den Pendlerparkkarten stellt sich die Frage, wie diese ins verkehrsplanerischen Konzept passen und was hier die zukünftige Strategie der Stadt ist. Im Weiteren fehlen dem team Baden die Parkkarten für Handwerker auch in den Zonen 3 – 8.
Den Baukredit für den Umbau und die Sanierung des Schulhaus Pfaffechappe wird das team Baden annehmen. Die Aufteilung der Räume wird als gut beurteilt, ebenso die Gliederung des Aussenbereichs. Dieser ist zwar knapp für 24 Klassen und darf nicht weiter beschnitten werden, doch wurde herausgeholt, was möglich war und er erfährt eine deutliche Aufwertung. Das team Baden befürwortet die Sanierung der Lernschwimmhalle und die Einführung einer Kasseninfrastruktur. Sehr positiv wird die Bewertung durch die Energiekommission zur Kenntnis genommen.
Bei der Wahl einer nicht ständigen einwohnerrätlichen Kommission für die Gesamtrevision 2020 – 2025 der Allgemeinen Nutzungsplanung gibt die Zusammensetzung der Kommission zur Kritik Anlass. Die Wahl der ständigen einwohnerrätlichen Kommission über die künftige Beteiligung an der Trafohalle ist unumstritten.
Das team Baden findet die Antwort des SR zum Postulat Fabian Hummel vom 8. Juni 2020 betreffend Belebung des öffentlichen Raums durch Gastwirtschaften einleuchtend.
Der Autonomer Shuttle-Verkehr zum Bäderquartier Baden soll geprüft werden, vielleicht ergeben sich dadurch auch weitere Erschliessungsvarianten, immer auch im Hinblick darauf, den Fussverkehr nicht zu konkurrenzieren.
Die Bereitschaft von Baden, auf das dringliches Postulat betreffend Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Lager Moria einzugehen, wird positiv gewertet, gewünscht wird aber auch, dass der Druck auf Kanton und Bund weiterhin aufrecht erhalten wird, hier endlich zu handeln.
Die verschiedenen Kreditabrechnungen werden angenommen, bei der Abrechnung zum Lohnkonzept ist jedoch die fehlende Budgetierung der MwSt und die Überschreitung des Kostenrahmens Grund zu Kritik.